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Martin Hiegl en Blog

Bundeswahlkampf in Hessen

Bin das nur ich oder wird der hessische Wahlkampf auf Seiten der SPD tatsächlich von Bundesebene aus geführt, während es bei der CDU an erster Stelle immer noch ein Landeswahlkampf ist? Warum?

Roland Koch krrrchzzt

Das Deutschland, welches Roland Koch zur Zeit im Wahlkampf propagiert, hat tatsächlich nur wenig mit der Realität zu tun. Wenn ich lese, dass seiner Meinung nach auf der einen Seite “deutsche Sitten und Gebräuche [...] nicht einfach über Bord geworfen werden [dürfen]” und dass auf der anderen Seite “das Schlachten in der Wohnküche [...] nicht zu unserer Hausordnung [gehört]“, dann bekomme ich den Eindruck, dass er nicht so ganz das Land kennt, von dem er einen kleinen Teil regiert. Denn letztere Aussage mag für sein Haus so richtig sein, aber sie gilt nicht für ganz Deutschland. Das Schlachten in der Wohnküche war bei meinen Großeltern selbstverständlich und ist auch heute für einige deutsche Familien völlig normal.
Roland Koch hat ein Problem mit dem Ton. Seine Melodie wäre ganz schön, aber “der Ton macht die Musik” wie man so schön sagt und sein Ton verzerrt die ganze Melodie zu einem einzigen “Krrrchzz”.

Versorgungsmentalität

Für mich ein Wort des Jahrzehnts. Ich kann mich schon gar nicht mehr darüber aufregen, sondern nur noch resigniert den Kopf schütteln, wenn ich Sätze, wie den von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer höre:

Politik muss darauf hinwirken, dass es in Deutschland eine gerechte Einkommens- und Vermögensverteilung gibt.

Seit Jahrzehnten wird dem Deutschen inzwischen eingetrichtert, dass man nicht seines eigenes Glückes Schmied ist, sondern vom Staat versorgt werden muss. Dass der Staat dafür Sorge tragen muss, dass es dem Einzelnen gut geht und es “gerecht” zugeht. Aber Gerechtigkeit ist doch nicht, wenn jeder das Gleiche bekommt. Gerechtigkeit ist, wenn jeder bekommt, was er sich erarbeitet, was er “verdient”.
Die Aufspaltung der Gesellschaft in die “kleinen Leute” und die da oben geht voll und ganz auf das Konto der Politik, welche Neid anstatt Bewunderung schürt. Ich bewundere Menschen wie Wiedeking oder Ackermann für das was sie erreicht haben und dass sie es ganz nach oben geschafft haben. Ich kann selbst einen Claassen dafür bewundern, wie geschickt er verhandelt hat um - nach erfolgreicher Tätigkeit - mit solch einer Abfindung zu gehen. Sie haben sich ihren Erfolg erarbeitet und nicht darauf gewartet, dass der Staat ihn ihnen bringt.
Ich fordere deshalb mehr Selbstversorgungsmentalität und erinnere wieder an das 10. Gebot.

Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie

Mit einigen Gesetzesänderungen (pdf) will die Bundesregierung den Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie umsetzen. Zentral sind dabei vor allem zwei Gesetze des Strafgesetzbuches. In diesem Artikel werde ich versuchen die geplanten Änderungen an diesen aufzuzeigen (in grün) und zu kommentieren:

Im Paragraph 182 StGB gibt es 3 inhaltliche Änderungen. Erstens spielt das Alter der missbrauchenden Person keine Rolle mehr. In meinen Augen völlig zu Recht, da sich ein “Überlegenheitsverhältnis” nicht allein mit dem Alter ausdrücken lässt. Zweitens wird die Definition von Jugendlichen ausgeweitet und geht anstatt bis 16 sogar bis 18. Und drittens wird auch der Missbrauchsversuch strafbar. Ersteres und letzteres begrüße ich, ob die Heraufsetzung der Opferaltersgrenze sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln. Was man hier nicht vergessen darf - es geht nicht um einvernehmliche sexuelle Handlungen, sondern um Missbrauch.

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren [Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren] dadurch mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) [(3)] In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(5) [(4)] In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Paragraph 184b StGB, welcher sich mit Kinderpornographie beschäftigt soll noch stärker verändert werden. Neben einer Umformulierung in welchem jedes “kinderpornographisch” durch “kinder- und jugendpornographisch” ersetzt wird (auch im Titel), werden diese “Schriften” genauer und wesentlich härter definiert. Nun muss nicht sexueller Missbrauch von Kindern enthalten sein, sondern ganz allgemein sexuelle Handlungen “von, an oder vor” Personen unter 18 Jahren. Das geht eindeutig zuweit und kriminalisiert, auch wenn das Bundesjustizministerium das bestreitet und sich dabei vermutlich auf das “pornographische Schriften” im ersten Absatz bezieht, prinzipiell schon den 16-Jährigen, der von seiner 17-Jährigen Freundin aufreizende Nacktfotos macht. Die bisherige Formulierung halte ich für völlig ausreichend.

§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer [kinderpornographischer] Schriften
(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (kinder- und jugendpornographische Schriften) [die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften)],
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinder- und jugendpornographischen [kinderpornographischen] Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die kinder- und jugendpornographischen [kinderpornographischen] Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinder- und jugendpornographischen [kinderpornographischen] Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.

(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

(6) In den Fällen des Absatzes 3 ist § 73d anzuwenden. Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 2 oder Absatz 4 bezieht, werden eingezogen. § 74a ist anzuwenden.

Mugabe: WauWau

Bei aller Kritik, welche man an Angela Merkel üben kann, für ihren Einsatz für Menschenrechte muss man sie bewundern. Ob sie Russland, China, Türkei oder Simbabwe im Visier hat, sie nimmt kein Blatt vor den Mund oder Rücksicht auf persönliche Befindlichkeiten der anderen Staatsoberhäupter. Themen, die viel zu wichtig sind, als sie den wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen zu opfern, werden von ihr direkt angesprochen und beim Namen genannt. Wenn man von der Reaktion des Informationsminister (in einer europäischen Diktatur nannte man diese Position wohl mal Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda) von Simbabwe Sikhanyiso Ndlovu in der Staatszeitung The Herald liest (Süddeutsche z.B.), dann fällt mir nur noch folgender Spruch ein:

Getroffene Hunde bellen!

Du sollst nicht begehren deines Chefs Gehalt!

Zu 95% handelt es sich bei der aktuellen Debatte um die Managergehälter um reinen Populismus und dem schüren niederer Triebe wie Neid. Vielleicht sollte ich an dieser Stelle das 10. Gebot erinnern. Bei den restlichen 5% geht es um die Abfindungen, durch welche erfolglose Topmanager ihren Abschied in Deutschland versüßt wird.
Zuerst nochmal zu dem Populismus: wenn Firmen im Wettbewerb um die besten Topmanager stehen, so müssen sie bereit sein, entsprechende Gehälter zu zahlen. Das lässt sich sehr simpel mit der Fußballerwirtschaft vergleichen, bei welcher die Topkicker mit hohen Ablösesummen aus ihren Verträgen gekauft und mit ebenfalls hohen Gehältern zu Clubs wie Barca, Madrid oder Manu gelockt werden. Dort hält sich die Aufregung darüber in Grenzen, weil dem Betrachter gleich klar ist, warum so viel gezahlt wird. Natürlich gibt es Gehälter, die unanständig wirken. Ich plädiere dementsprechend dafür, dass Unternehmen von vornherein die Managergehälter erfolgsabhängig gestalten. Wenn man so erfolgreich ist wie Wendelin Wiedeking kommen am Ende natürlich auch wieder sehr hohe Summen zu Stande. Auf jeden Fall ist es nichts, wo die Politik eingreifen sollte oder könnte, sondern eine Entscheidung der Unternehmen.
Bei den hier in Deutschland - ich betone das extra - üblichen Abfindungen sieht die Sache wieder gänzlich anders aus. Wenn ein Manager versagt und das Unternehmen schlecht dasteht, gibt es keinen Grund ihm hohe Abfindungen zu zahlen, welche dann auch noch steuerlich abgesetzt und somit zu einem Teil auf alle Deutschen abgewälzt werden. Bei letzterem kann die Politik eingreifen und das Steuerrecht entsprechend anpassen. Die Abfindungen selber werden häufig von vornherein im Vertrag mit den Managern festgelegt und sind somit eigentlich ein Teil der Mittel, mit welchen man die Person locken will. Dass dies nicht besonders sinnvoll ist, sollten die Unternehmen inzwischen begriffen haben, aber solange man hier vermeintliche Topmanager haben will, wird es wohl weiterhin notwendig sein, so etwas anzubieten.
Das hat IMHO damit zu tun, dass in Deutschland eine starke Versorgungskultur herrscht, welche eben nicht nur die unteren 10% betrifft, sondern auch die oberen. Während es in den USA allgemein verwurzelt ist, dass man das bekommt, was man sich erarbeitet hat, wird in Deutschland erwartet, dass man immer Geld bekommt. Vielen dieser oberen 10% ist das wohl gar nicht bewusst, dass sie genau das selbe Verhalten an den Tag legen, wie die unteren, welchen sie es vorwerfen.
Die 10% sind symbolisch gemeint und auch die Verallgemeinerungen treffen natürlich nicht zu. Ich denke es war damit aber verständlicher auf was ich hinaus wollte.

Mindestlohn

Nochmal etwas zum Mindestlohn. Ich bin der Überzeugung, dass dieser gnadenlos überschätzt wird. Sowohl von Arbeitgeber-, als auch von Gewerkschaftsseite. Dass allerdings ein so hoher Mindestlohn wie 9,80 Euro Jobs kostet und eine riesen Markteintrittsbarriere bildet, sollte alle Seiten klar sein. Ich hätte kein Problem mit einem generellen Mindestlohn in Deutschland. Konkret würde ich ihn am Arbeitslosengeld II orientieren bzw. binden.
Der Regelsatz des ALG2 beträgt aktuell 347 Euro und der Richtwert für die Bruttowarmmiete in Berlin 360 Euro (Quelle: Wikipedia) - das macht zusammen 707 Euro für eine alleinstehende Person. Wenn man nun sagt, dass eine Anstellung einen Menschen besser stellen muss als die Arbeitslosigkeit, setzen wir einfach 10% drauf und kommen so bei 771 Euro raus - netto! Wenn man von einer 38-Stundenwoche ausgeht, und einen Monat nimmt, der voll ist, so haben wir 152 Arbeitsstunden im Monat. Das heißt es sollte einen Mindestlohn von 5 Euro netto geben. Zur Bruttorechnung hab ich mal den Brutto-Netto-Rechner von Spiegel verwendet, welcher mir als Brutto-Arbeitslohn 988 Euro pro Monat auswirft. Das wären mit oben angesetzter Stundenzahl genau 6,5 Euro pro Stunde Mindestlohn. Meiner Einschätzung nach würden auch die FDP und die CDU bei diesem Mindestlohn mitmachen. Aber die Gewerkschaften meinen wahrscheinlich wieder, dass das zu wenig ist. Das Ifo-Institut meint übrigens, dass bei diesem Mindestlohn 465.000 Jobs verloren gehen würden - halte ich für weit übertrieben und das würde den Staat wohl auch nicht mehr Kosten, als bei etlichen mehr Jobs Geld zu zu schießen um auf Hartz4-Niveau zu kommen. Was niemand in der Diskussion vergessen sollte, ist die Einzigartigkeit der deutschen Ausgangslage mit seinem starken sozialen Netz - deshalb sind Vergleiche mit anderen Ländern immer unter Vorbehalt zu genießen.

Mindestlohn kostet Arbeitsplätze

Jetzt ist es soweit: PIN, ein privater Wettbwerber der deutschen Post kündigt an mindestens 1000 Mitarbeiter zu entlassen und TNT und Hermes legen ihre Pläne für einen neuen Wettbwerber, der für nächstes Jahr geplant war, auf Eis. Seit langem warnen Wirtschaftsexperten vor dem Mindestlohn und prophezeien Entlassungen und Arbeitslosigkeit. Die 1000 PIN-Mitarbeiter, welche es trifft dürfen sich bei der SPD und der Gewerkschaft bedanken, welche sie lieber als Hartz4-Empfänger wie als Niedriglohn-Empfänger sehen. Sowas ist also sozial? Der abgeschlossene Tarifvertrag, welcher da ins Entsendegesetz aufgenommen wird, ist reiner Protektionismus der Post und ein Schutz ihrer Monopolstellung. Die Post, welche ebenso wie die Bahn, noch etliche Beamte beschäftigt und eine Menge Geld vom Staat bekommt, sah sich schon dem Druck von Wettbewerb ausgesetzt und kann sich nun entspannt zurücklehnen - man kann es sich weiterhin leisten teuer und unzuverlässig zu sein.
Wenn es Menschen gibt, welche für weniger Geld arbeiten wollen - was ist daran bitte so falsch? Wieder mal wäre es sinnvoll sich mit der negativen Einkommenssteuer auseinanderzusetzen …

Und wieder grüßt das Grantltier …

Heribert Prantl schreibt in seinem aktuellen Anti-Merkel-Kommentar auf der Seite der Süddeutschen Zeitung von Schokohohlformen, welche zu gegebenem Festtag passend umwickelt werden. Dieses Bild will er auch auf Angela Merkel und die CDU münzen, wobei ihm gar nicht auffällt, wie gut es zu ihm selber passt. Keine zwei Wochen ist es her, dass er quasi den selben Inhalt mit anderen Worten umwickelt hat, mit welchem er zwar eine etwas andere Note bekommt, aber doch das Selbe drinsteckt. Als Ressortleiter der Innenpolitik bei der Süddeutschen, sollte es GPrantl doch kein Problem bereiten dafür zu sorgen, dass er eine statische Seite für seine Meinung bekommt und auf der dann mit ein paar Bulletpoints die Eckpunkte festzuhalten. Damit könnte er sich einiges an Zeit sparen und Platz für interessantere Kommentare machen, welche auch neue Aspekte beleuchten und weitere Meinungen aufzeigen.

Differenzierte Betrachtung der PKW-Emissionen

Aus meinem Kommentar zum heise-Artikel:

1. Hier wird viel in den Kommentaren gejammert, dass mal wieder “die
Großen” beschützt und bessergestellt werden sollen und ihnen in den
Arsch gekrochen wird, aber “wir Kleinen” immer ignoriert werden und
die Regierung für uns sowas nie tun würde. Falsch! So ein Schutz der
deutschen Autokonzerne ist gleichzeitig ein Schutz der Arbeitnehmer
in diesen Konzernen, welche alle zusammen vergleichsweise nicht
schlecht verdienen. Würde durch eine unlogische Regelung, welche alle
Autoklassen in der Bewertung über einen Kamm schert, den deutschen
Autokonzernen Marktbarrieren aufgebürdet, würde es wohl zu
Absatzsenkungen kommen, welche zum Schluß auch im Abbau von
Arbeitsplätzen resultieren müssten. Dann würde wieder gejammert, dass
die Regierung ja nichts für die Arbeitnehmer tue und sie nicht vor
den Entlassungen beschütze. Der Konzernschutz bedeutet hier auch
Arbeitnehmerschutz!

2. Bei 1. hab ich es schon angedeutet - es ist unlogisch
unterschiedliche Klassen über einen Kamm scheren zu wollen und darin
stimme ich Glos Argumentation zu. Ich glaube nicht, dass die einfache
Einberechnung des Gewichtes dabei sinnvoll ist, da das dann bedeutet,
dass ich mein Auto nur schwerer machen muss um besser dazustehen.
Sinnvoller wäre es für jede Klasse eine eigene Liste mit
unterschiedlichen Abstufungen zu führen. Was bei einem Kleinstwagen
schlecht ist, kann für einen SUV (eigentlich glaub ich ja nicht, dass
man solche wirklich benötigt, aber anstatt dessen können wir auch
Vans als Beispiel nehmen) sehr gut sein - damit wäre ein Anreiz für
die Konzerne geschaffen jeweils “Klassenbester” zu werden und das
ginge nicht indem sie einfach den “Klassenschwersten” bauen.

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