Eigentlich müssten wir Wolfgang Schäuble wegen der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, §83 StGB, anzeigen, da wir uns ansonsten der Nichtanzeige geplanter Straftaten, §138 StGB, schuldig machen. Ist zufällig ein Leser befähigt da etwas aufzusetzen?
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1 Michael Urspringer
Das wäre doch was für Udo Vetter :-)
10.07.2007, 17:02 Uhr
Reply to “Anzeige gegen Schäuble?”