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Martin Hiegl en Blog

“Partnermonate” bei Elterngeld verfassungswidrig?

Ich interpretiere das aktuelle Urteil vom Bundesverfassungsgericht zum Unterhaltsrecht folgendermaßen: jedes Kind muss gleich behandelt werden, unabhängig davon, ob es verheiratete oder unverheiratete, homosexuelle oder heterosexuelle, arbeitende oder nicht-arbeitende, etc.pp. Eltern hat. Das heißt für mich weiter, dass die Kinder auch vom Staat gleich behandelt werden müssen, unabhängig davon, ob und welches Elternteil arbeitet. Damit sind die “Partnermonate” im von Ursula von der Leyen initiierten Elterngeld in meinen Augen verfassungswidrig. Diese zwei Monate werden nur ausgezahlt, wenn das zweite Elternteil mindestens für diese beiden Monate Elternzeit in Anspruch nimmt. Es ließe sich höchstens argumentieren, dass dieses Geld ja nicht für die Kinder, sondern für die Eltern als Lohnausgleich gedacht ist. Ich gehe aber davon aus, dass auch Eltern gleich behandelt werden müssen. Weiß jemand, ob es da schon eine Klage oder gar ein Urteil zu gibt?

3 Kommentare - Kommentieren

  1. Das ganze Gesetz dürfte verfassungswidrig sein, weil es Mütter die ihre Kinder zuhause erziehen schlechter stellt. Der Beruf Hausfrau den die Rechten sonst so gerne fordern, wird hier nicht anerkannt.

    Trifft vor allem Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern die ja wegen Schulausfall jederzeit vor der Tür stehen können, weil die gleichen Rechten die Lehrer wegkürzen und nach Bildung rufen.

    Aber wen interessiert in diesem Land eigentlich noch die Verfassung. Nicht einmal das Bundesverfassungsgericht.

  2. *lach* - die “Rechten” also. Die gute v.d. Leyen ist IMHO ein roter Fleck in der schwarzen Partei. SPD und Grüne müssen (heimlich) gejubelt haben.

    Wo meinst du, hat das BVG nicht nach Verfassung entschieden?

  1. hiegl.net - Herdprämie - 25.05.2007, 9:48 Uhr

Reply to ““Partnermonate” bei Elterngeld verfassungswidrig?”

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