Bundesgerichtshof zur Ordnung in der Familie
1954 stellte der Bundesgerichtshof folgendes in seinen Stellungnahmen zum Letztentscheidungsrecht des Ehemannes (”Stichentscheid”) in Fragen der elterlichen “Gewalt” (heute Sorgerecht) über Kinder fest:
Innerhalb der strengen Einheit der Familie sind Stellung und Aufgabe von Mann und Frau durchaus verschieden. Der Mann zeugt die Kinder; die Frau empfängt, gebiert und nährt sie und zieht die Unmündigen auf. Der Mann sichert, vorwiegend nach außen gewandt, Bestand, Entwicklung und Zukunft der Familie; er vertritt sie nach außen; in diesem Sinne ist er ihr “Haupt”. Die Frau widmet sich, vorwiegend nach innen gewandt, der inneren Ordnung und dem inneren Aufbau der Familie.
Bevor Panik ausbricht - das Bundesverfassungsgericht hat die Sache fünf Jahre später wieder in Ordnung gebracht:
Die zwischen den Eltern bestehende sittliche Lebensgemeinschaft und ihre gemeinsame, unteilbare Verantwortung gegenüber dem Kinde führen in Verbindung mit dem umfassenden Gleichberechtigungsgebot der Verfassung im Bereich der elterlichen Gewalt zu voller Gleichordnung von Mutter und Vater.

2 Kommentare - Kommentieren
1 Thomas Dankert
Nicht übel!
BTW, ich will immer noch ein BVerfG-T-Shirt :)
08.05.2007, 11:48 Uhr
2 Martin Hiegl
Häh? T-Shirt einfach mit “BVerfG” drauf oder was? Mach’s dir - http://w...irts.de
08.05.2007, 11:51 Uhr
Reply to “Bundesgerichtshof zur Ordnung in der Familie”