Schäuble will verfassungsmäßige Ordnung beseitigen!
heise online zitiert Innenminister Wolfgang Schäuble indirekt:
So müsse zunehmend unterschieden werden zwischen der repressiven Strafverfolgung und der präventiven Strafverhinderung. Letztere werde immer wichtiger, “weil die Gefahren so groß sind”. Gegenüber Selbstmordattentätern sei mit dem Strafrecht nicht viel auszurichten. Hier dürfe das Unschuldsprinzip “nicht mehr so einfach” gelten und man müsse “lieber im Zweifel verhindern, dass es Todesfälle gibt”.
In Abschnitt 1 Artikel 6 Absatz zwei der Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten steht:
Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist.
Und auch in die Festlegung der Bundesrepublik als Rechtsstaat in Artikel 20 Grundgesetz wird diese von der Mehrheit der Verfassungsrechtler interpretiert. Die präventive Strafverhinderung, was in diesem Fall ein Euphemismus für Strafverfolgung ohne begangene Straftat ist, ist wider allem für was ein Rechtsstaat steht, sie ist wider der deutschen Verfassung. Ein Versuch diese zu etablieren und auch das Unschuldsprinzip zu beenden, ist ganz klar ein Versuch die Ordnung, welche das Grundgesetz festlegt zu beseitigen. Das Grundgesetz weiß dazu in selbigem Artikel:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nun frage ich: welche Abhilfe ist möglich?
Sehr geehrter Herr Dr. Wolfgang Schäuble, Innenminister der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied des Deutschen Bundestages, ich fordere Sie hiermit zum Rücktritt von allen Ihren öffentlichen Ämter auf. Sie sind offen verfassungsfeindlich eingestellt und verraten damit Ihr Amt, welches sie eigentlich dazu verpflichtet unser Grundgesetz zu schützen und, um das zu betonen, zu bewahren.
Was an der headline ist jetzt neu? (anderen Kommentar bitte löschen ;) )