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Martin Hiegl en Blog

Gewerbe wegen Google AdSense? Nicht unbedingt!

Letzte Woche war bei Robert (hier die Fortsetzung) und auch an anderen Orten in Kleinbloggersdorf die Diskussion groß, ob die meisten Blogger wegen Google AdSense nicht ein Gewerbe anmelden müssten. Ich habe bei der Finanzwirtin meines Vertrauens nachgefragt, welche selbst mit (ehem.) Kollegen vom Finanzamt gesprochen hat. Die einstimmige Meinung war, dass diese Einnahmen unter den §22 Sonstige Einkünfte Nr. 3 Einkommensteuergesetz fallen:

[Sonstige Einkünfte sind] Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten [...] gehören, z.B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände.

Also nochmal in Klartext: die Einnahmen sind laut Finanzamt eine “sonstige Einkunft” und keine “Einkunft aus Gewerbebetrieb”. Ich denke damit wäre die Sache geklärt und man muss auch nicht mehr wegen Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei diskutieren. Wenn man Geld für’s Bloggen bekommt, sieht das wiederrum anders aus, aber die Einnahmen aus Google AdSense sind keine Bezahlung für’s Bloggen.
Besonders interessant ist da für die Meisten wohl noch der darauf folgende Satz:

Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben. [...]

17 Kommentare - Kommentieren

  1. D.h. kann man aus der Befreiung von der Einkommenssteuer darauf schliessen, dass man kein Gewerbe anmelden muss?
    Sorry für die doofe Nachfrage, aber bei dem hiesigen Rechtssystem frage ich es lieber, anstatt es einfach zu implizieren ;-)

  2. Kann man so formulieren - ja. Man müsste ein Gewerbe anmelden, wenn es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§15 EStG) handeln würde. Dabei war in der bisherigen Diskussion die Einschätzung vorgenommen worden, dass man als Blogger unter §15 Abs. 2 EStG fällt, was zum Beispiel bei einem Blogger, der für’s Bloggen bezahlt wird, IMO korrekt ist. Allerdings fallen die Einnahmen aus Google AdSense eben nicht unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern unter den oben genannten §22 Abs. 3 EStG.

  3. Moment, heisst das denn dann: Wer mehr als 256 Euro im Kalenderjahr mit seiner Blog-Werbung einnimmt, muss dann auch ein Gewerbe anmelden? Oder wird der zwar steuerpflichtig, braucht aber dennoch kein Gewerbe?
    (Mich betrifft’s zwar nicht blogtechnisch, aber so als mündiger Steuerzahler ist man ja schon interessiert.)

  4. Er brauch so wie ich den Paragraphen lese trotzdem kein Gewerbe, weil es eben keine Einkunft aus Gewerbebetrieb, sondern eine “sonstige Einkunft” ist. Allerdings muss er diese dann in seiner Steuererklärung angeben.

  5. Sorry, aber das kann so nicht stimmen. Ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht, richtet sich nicht nach dem EStG.
    Du hast nämlich auch noch das Entscheidende ausgelassen [...]. Dort heißt es nämlich “soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 EStG) gehören…”. Und unter § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind die “Einkünfte aus Gewerbebetrieb” genannt. D.h. nur wenn die sonstigen Einkünfte keine Einkünfte aus Gewerbebestrieb sind und unter 256 EUR im Jahr liegen, unterliegen sie nicht der Einkommensteuer. Aber wenn es Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind, dann unterliegen sie auch unter 256 EUR der Einkommensteuer.
    Ob man nun für Einnahmen aus AdSense ein Gewerbe benötigt oder nicht, ist freilich damit immer noch nicht gelöst. Aber der Weg, den du da aufzuzeigen versuchst ist jedenfalls nicht richtig.

    Außerdem hast du da oben § 22 Nr. 3 EStG zitiert und nicht Abs. 3.

    (Sorry für meine Kleinkarriertheit, aber ich bin hauptberuflich auch Beamter ;-))

  6. Marcus, aber das EStG sagt, welcher Art die Einkünfte sind. In §15 ist beschrieben, was eine Einkunft aus Gewerbebetrieb ist. In §22 ist beschrieben, was eine sonstige Einkunft ist, welche nicht unter die sechs anderen Einkunftsarten fällt. Und Einnahmen durch AdSense fallen laut Finanzamt, bei dem ich hab nachfragen lassen, unter diesen §22 und nicht unter §15, sie sind also sonstige Einkünfte und keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das Unterschlage spielt dabei keine Rolle, es ist nur dazu da, zu klären, dass man zuerst nachschaun muss, ob es nicht unter die anderen Einkunftsarten fällt, bzw. ist es nur die Beschreibung, wo man diese anderen Einkunftsarten findet. Ich mach dem Satz für dich mal komplett:

    “Sonstige Einkünfte sind Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z.B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände.

    Damit ist dann ja eigentlich alles gesagt. Google AdSense fällt nicht unter die anderen Einkunftsarten (eingeschlossen Gewerbebetrieb), noch zu den Einkünften, die in den anderen Nummern genannt werden. Damit passt ja alles.

    Nun kommt halt noch hinzu, dass sie, wenn sie unter 256 Euro sind, nicht einkommensteuerpflichtig sind, was aber gar nicht das zentrale Thema war. Hat vielleicht durch meine Hervorhebung so gewirkt, deshalb hab ich den Artikel nun nochmal umformuliert, damit der Sachverhalt klarer wird.

    Hast Recht, dass es Nr. heißen muss - hab ich korrigiert.

  7. 7 Veronika Nebert

    Ich vermiete zur Zeit zwei Wohnwagen an der Nordsee, kann mir einer sagen ob ich das als Gewerbe anmelden muss? Meine Steuerberaterin meinte, dass Vermietung und Verpachtung nicht als Gewerbe gilt, aber im Internet liest man ja das Gegenteil, deswegen weiss ich nicht, was wohl richtig wäre. Schliesslich möchte man ja keinen Ärger mit dem Finanzamt!

  8. Ich denke, dass man grundsätzlich einer Steuerberaterin schon eher Glauben schenken kann, als dem was so alles ins Netz geschrieben wird. Tatsächlich gibt es im EStG einen extra Abschnitt für Vermietung und Verpachtung und dieser gehört nicht zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.

    Das ist jetzt nur meine persönliche Sicht der Dinge und keine Rechtsberatung oder ähnliches!

  9. Jo, also nochma jetz^^ Also alles was über 256 Euro im Jahr kommt ist steuerpflichtig? Naja ich mein ist aba ne ganz schön niedrige Grenze. Da darf man ja nich mal 1 Euro am Tag verdienen :D .

  1. The Tryary WS - 03.03.2007, 18:06 Uhr
  2. who ever this concerns ... - 03.03.2007, 19:51 Uhr
  3. alleswasbewegt - 03.03.2007, 21:17 Uhr
  4. Blogaddict - 04.03.2007, 13:03 Uhr
  5. Links vom 03. 03. 2007 - Nerdcore - 09.02.2008, 15:31 Uhr

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