Mohnhaupt kommt frei
Da wurde eine Terroristin vor 24 Jahren mit 33 wegen mehrfachen Mordes zu fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahre Haft verurteilt. Wenn man mal eine Lebenserwartung von ungefähr 78 Jahren nimmt, so sind das mindestens 240 Jahre Haft. Nun kommt sie nach gerade 10% der verbüßten Haftstrafe frei. Wie man das den Hinterbliebenen der Opfer erklären kann/will, würde mich mal interessieren - und jeder andere Knacki, der nur 5 Jahre oder so absitzen muss wird es auch nicht verstehen, warum er nicht nach einem halben Jahr wieder gehen darf. Es kann gut sein, dass sie keine Gefahr mehr darstellt (der 5-Jahre-Knacki viell. auch nicht), aber das heißt nicht, dass sie ihre Schuld gesühnt hat, dass der Rechtsfrieden wiederhergestellt ist. Das einzige Befriedigende hier ist, dass es nichts mit Gnade oder so zu tun hatte, sondern mit einer festgelegten Mindestverbüßungsdauer, welche auch schon erhöht war und somit sich doch auf eine rechtstaatliche Basis stützt. Dennoch bin ich uneins mit dem BVG, der diese Mindestverbüßungsdauer (normalerweise 15 Jahre) 1977 vom Gesetzgeber gefordert hat und finde, dass lebenslänglich die Menschenwürde nicht verletzt, sondern auch eine gerechte Strafe sein kann, wenn es keine Todesstrafe gibt. Geldsorgen muss die Dame in meinen Augen nicht haben, die Medien (nicht zuletzt JBK) werden sich um sie reißen.
Um es kurz zu halten: ich finde es einfach falsch und glaube auch nicht, dass sich diese tiefverwurzelte Ideologie einfach so in Luft auflöst. Klar ist die Welt heute eine andere - doch sie ist immernoch fast konträr zur Wunschvorstellung der RAF.
[...] dazu bei Martin Hiegl (Stichwort: RAF + [...]
Schöner Artikel, Herr Hiegl, gefällt mir. Bin da voll auf Ihrer Seite. Erst macht man immer solch lange Strafen um die Opfer ruhig zu stellen und dann kommen andere und sagen wieder: “Mh, naja, so schlimm war das doch gar nicht”. Eventuell welche, die die Ausmaße damals nicht miterlebten (wie ich).
Ich denke, dass man dies nur beurteilen kann, wenn man die 70er Jahre erlebt hat. Mit dieser Argumentation hätten Sie damals wahrscheinlich alle RAF-Sympathisanten - und die gab es mehr als genug - für 5 Jahre weggesperrt.
Übrigens die Todesstrafe, wenn richtig angewandt verletzt die Menschenwürde auch nicht, oder?
Also das mit den 240 Jahren finde ich ein wenig weit hergeholt. Den entscheidenden Punkt hast du aber selbst genannt, es handelt sich hier nicht um einen Sonderfall sondern um einen ganz gewöhnlichen rechtstaatlichen Akt, den auch jeder andere Verurteilte in Anspruch nehmen kann. Würde man sie aufgrund ihrer RAF Vergangenheit anders behandeln, würde man nachträglich die Sichtweise der RAF (man sei kein normaler (Mörder/Verbrecher) sondern Kriegsgefangener/Politischer Häftling) bestätigen. Ich gebe zu, dass ich auch kein so gutes Gefühl bei der Freilassung habe, aber wenn zwei FDP Politiker wie Kinkel und Baum das fordern, hat das für mich Gewicht, obwohl ich politisch weit von der FDP entfernt stehe.
Viel interessanter wird die Frage sein, ob Horst Köhler Christian Klar begnadigen wird. Johannes Rau hatte dies abgelehnt und in diesem Fall handelt es sich eben nicht um einen gewöhnlichen Akt. Daher wird dieses Diskussion um einiges spannender.
Man sollte nicht vergessen, das mehrere RAF-Mitgeder in den vergangenen Jahren bereits begnadigt worden sind - durch die Richard von Weizsäcker, Roman Herzog und Johannes Rau. Daher wird die Diskussion sicher nicht so spannend - sondern eher schmutzig.
Die meisten Nazigrößen, die eindeutig mehr Menschen auf den gewissen hatten, hatten kürzere Haftstrafen. Albert Speer war nach zwanzig Jahren draussen.
Persönlich finde ich die Erregeung darum, dürfte von denen kommen, die sonst nichts zum erregen haben.
Stellt man zum Beispiel die Äußerungen des Sohnes von Bubak deiner gegenüber ,müsstest Du zur Opferfamilie gehören und er ist souveräner Aussenstehender.
GS
[...] Februar 2007 So steht es bei Spon. Einige regen sich jetzt auf, weil die RAF-Terroristin Brigitte Monhaupt nun freikommen soll. Viele [...]
Das Thema bewegt offensichtlich. Tim, die Todesstrafe verletzt laut BVG die Menschenwürde ebenso (wenn nicht noch mehr?), wie wirklich lebenslänglich, also ohne Aussicht auf jemalige Freilassung.
Stephan, die Nazigrößen sind hingerichtet worden oder haben Selbstmord begangen. Ich weiß aber nicht, wie man da einen Vergleich ziehen kann. Dein Problem mit der Erregung darüber verstehe ich nicht. Ich finde es jedenfalls nicht gerecht, wenn jemand, der mehrmals lebenslänglich verurteilt ist, nichtmal einmal lebenslänglich absitzen muss.
Thomas, ich verstehe völlig, dass das Gericht keine andere Wahl hatte, als der Freilassung zuzustimmen, weil es seit knapp 30 Jahren eben dieses Gesetz mit der Mindestverbüßungsdauer gibt - das bedeutet aber nicht, dass ich es gut finden muss. Weder die Freilassung, noch das Gesetz. Rechtstaatlich ja - gerecht nein. Weiter zählst du um zu Rechtfertigen nur Nazis auf, welche in den Nürnberger Prozessen verurteilt wurden - wie gesagt, finde ich es schwierig Verbrechen, die in einem verbrecherischen System begangen werden, sprich Teil des Systems sind, mit den mehrfachen Morden der RAF in einem bzw. gegen ein rechtstaatlichen System zu vergleichen. Sie sind nicht weniger verwerflich, dennoch kann man sie in meinen Augen nicht gleichsetzen.
Leute, bevor ihr euch so reinsteigert, gibt es zwei wichtige Fragen, die ihr für euch genau klären müsst, bevor ihr urteilt:
1. Was versteht ihr genau unter Gerechtigkeit?
2. Wie geht man am besten (ethisch gerecht) mit Schuld um (nicht nur bezogen auf diese Schuld)?
-ist schlecht = falsch, ist gut = richtig …. es gibt Situationen, da ist gut = falsch, aber auch schlecht = richtig
Deshalb Achtung: in unserer heutigen Gesellschaft ist es mehr und mehr üblich einen verkürzten Schuldbegriff zu haben.
Hausregeln von hiegl.net…
Mein Beitrag zur Freilassung von Brigitte Mohnhaupt hat mir, nicht zuletzt auch dank der Verlinkung durch Robert, eine Menge neue Besucher eingebracht. Das freut mich natürlich sehr und noch mehr freut es mich, wenn ihr euch an den Diskussionen be…
[...] von ungefähr 78 Jahren nimmt, so sind das mindestens 240 Jahre Haft. Nun ko… hiegl.net 12.02.2007 11:55 [...]