Schuldsvermutung im Sport
Ullrich will sich aus der Schlinge ziehen, indem er auf eine vermeintliche Unschuldsvermutung pocht:
“In einem Rechtsstaat gilt nicht nur für jeden Menschen, sondern auch für mich die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen wurde.”
Pech dabei ist nur, dass diese im sportlichen Umfeld nicht gilt. Ein Sportler muss beweisen, dass er nicht gedopt ist - da gibt es eine sogenannte Beweislastumkehrung. Deshalb gilt auch ein Nichterscheinen bzw. ein Nichterreichbarsein für die Dopingkontrolle als gedopt und bedeutet eine Sperre. Hab erst letztens mit einem rennomierten Professor aus diesem Fach darüber diskutiert. Das hat natürlich nicht unbedingt eine rechtliche Relevanz - ist aber sehr bedeutend für die Karriere.
Ich bin übrigends überzeugt davon, dass ALLE Teilnehmer der Tour de France gedopt sind. Manche mehr, manche weniger. Aber alle im nicht mehr erlaubten Bereich. Anders sind diese “Leistungen” wohl auch gar nicht machbar. Deshalb hat der Radsport auch sämtlichen Reiz für mich als Zuschauer verloren und ich reg mich eher über die Sendezeitverschwendung in dern ersten beiden Programmen auf.
Selbstverständlich wird sich Klödens Einstellung zu Ullrich nicht ändern - wie geschrieben, ist es meine Überzeugung, dass kein Profiradfahrer in dieser Liga clean ist.

Ein Kommentar - Kommentieren
Reply to “Schuldsvermutung im Sport”