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Moderation der Kommentare

April 14th, 2006 at 23:30 by Martin Hiegl

Die Kommentare in meinem Blog halten sich leider (?) noch in einem Bereich, in welchem ich sie problemlos prüfen könnte, bevor sie veröffentlicht werden. Und genau das werde ich in Zukunft tun. Denn heute kam die schriftliche Begründung vom Hamburger Landgericht zur Haftung von Forenbetreibern zum heise Verlag. Mal wieder ganz in Justizdeutsch gehalten urteilt das LG, dass

Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden

dafür Sorge tragen müssen, dass

die Einträge vor ihrer Freischaltung auf die rechtliche Zulässigkeit ihres jeweiligen Inhalts überprüft werden.

um “Störungen” zu vermeiden. Und wenn ein rechtlich unzulässiger Artikel drin steht, so muss der Betreiber haften. Also nicht mehr, wie bisher, erst bei Kenntnis, wenn man nicht reagiert und den Eintrag nicht entfernt, sondern, wenn etwas da steht, dann haftet man auch. Nun könnte man sagen, dass die Kommentare eines Blogs doch etwas anderes sind. Who knows? Eine “pressemäßige Weise” der Verbreitung kann IMHO jeglichen Inhalt darstellen. Und wenn es nur eine Homepage mit “Hello World!” ist.
Fazit: die Kommentare werden bis zu dem hoffentlich positiven Ergebnis der eingelegten Rechtsmittel erst von mir freigeschalten, sprich moderiert.

One Response to “Moderation der Kommentare”

  1. 1 · Mein Parteibuch · 16.04.2006, 19:51

    Gefahrenquellen der Hamburger Justiz…

    Die Zeiten ändern sich. Hätte früher jemand warnend “Haltet den Dieb!” gerufen, so bemühte sich die Gesellschaft, den vermeintlichen Dieb zu fangen. Im heutigen Informationszeitalter hingegen würde der als Dieb bezeichnete dem warnend…

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