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Meinungsfreiheit à la Türkiye

December 16th, 2005 at 10:14 by Martin Hiegl

Kopfschüttelnd folgenden Paragraphen aus dem türkischen Strafgesetzbuch bei heute.de gelesen:

§301 Herabsetzung des Türkentums, der Republik sowie der staatlichen Organe und Einrichtungen
(1) Wer das Türkentum, die Republik oder die Türkische Große Nationalversammlung (Parlament) öffentlich herabwürdigt, wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis drei Jahren verurteilt.
(2) Wer die Regierung der Türkei, die Justizorgane, die militärischen Einrichtungen sowie Einrichtungen des Sicherheitskräfte erniedrigt, wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zwei Jahren verurteilt.
(3) Das Strafmaß für einen türkischen Bürger, der im Ausland das Türkentum herabwürdigt, erhöht sich um 1/3.
(4) Meinungsäußerungen, die das Ziel haben, Kritik auszuüben, haben keinen Tatbestand.

Und dieses Land will in die Europäische Union! Allein der Begriff “Herabsetzung des Türkentums” ist so unendlich ecklig nationalistisch, dass ich mich bemühen muss, mich nicht zu übergeben.

6 Responses to “Meinungsfreiheit à la Türkiye”

  1. 1 · Thomas Dankert · 16.12.2005, 12:06

    Tja, Meinungsfreiheit ist ne schwierige Sache…

    Wie sieht es denn in D-land aus? §§81-91 ff. StGB (Hochverrat und Verunglimpfung) kann man doch genauso auslegen - inklusive Freiheitsstrafe.
    Ich sehe da keinen großen Unterschied (außer dem Absatz 3, für Deutsche im Ausland wird das Strafmaß nicht erhöht).

    Die Formulierung: “Herabsetzung des Türkentums” ist vermutlich dank einer schlechten Übersetzung entstanden… Da würde ich lieber mal einen “Native Speaker” fragen, wie er das deutet.

  2. 2 · Thomas Dankert · 16.12.2005, 12:08

    Nachtrag: gerade §90a und §90b StGB stellen doch genau das gleiche (öffentliche Verunglimpfung/Herabwürdidung - siehe oben, ich denke an einen Übersetzungsfehler) unter Strafe.

  3. 3 · Thomas Dankert · 16.12.2005, 12:19
  4. 4 · Martin Hiegl · 16.12.2005, 12:34

    Weil ich nicht über alles berichten kann was in dieser Welt passiert? Ich wähle einfach meine Schwerpunkte aus und was ich interessant etc. finde. Subjektive Wahl - wie immer bei einem Blog (btw. was interessiert mich, was in Bayern los ist) ;-)

    Wenn du die Paragraphen mal vergleichst, wirst du feststellen, dass zwischen dem Gummiwort “Herabsetzung des Türkentums”, weswegen ja gerade einige angeklagt sind und den relativ präzisen Formulierungen ohne jeglichen Nationalismus im deutschen Recht ein sehr großer Unterschied besteht.
    Die türkische Formulierung dagegen gibt quasi die möglichkeit alle Kritiker hinter Gitter zu bringen. Die Einschränkung in (4) ist ja wieder Interpretationssache.
    Zudem muss in D bei Personen, die verunglimpfte Person dagegen vorgehen, damit es verfolgt wird - und das kann ja auch jeder Nichtpolitiker.

    Des Weiteren vertraue ich heute, einem ÖR Nachrichtendienst, soweit, dass die Übersetzung basst. Wir reden ja nicht von BILD. Können aber ja auch mal Denis fragen ;-)
    Ob Verunglimpfung oder Herabwürdigung bleibt sich fast gleich - aber es geht ja nicht um Personen o.ä., sondern um “Türkentum”.

  5. 5 · Thomas Dankert · 16.12.2005, 13:11

    Zum Thema Übersetzung: das glaube ich bei ÖR eigentlich auch… Aber frag trotzdem Denis :)

    Was das verfolgen angeht: Wenn du den dt. Staat und seine Organe öffentlich beleidigst (=verunglimpfst, laut StGB), wird das direkt verfolgt, ohne das jemand dagegen vorgeht.
    Ich weiß allerdings nicht, wie es mit Sprüchen à la “Deutsche sind scheiße” aussieht, nach türk. Recht wäre das analog ja verboten.

    Zu Absatz 4 hast du Recht, das ist absolute Interpretationssache, da sind die entspr. dt. Paragraphen deutlich besser formuliert.

    PS: Da du dich sonst immer als freiheitsliebend, mündig, ddr-verabscheuend, … bezeichnet hast, hatte ich gedacht, du berichtest auch darüber, wenn wieder Stasi-Methoden eingeführt werden.

  6. 6 · Peter Hiegl · 20.12.2005, 10:58

    Die Stasi-Methoden werden nicht mehr eingeführt…


    man ist heut viel subtiler.
    Die Überwachung wird mit breitem öffentlichen Einverständnis ermöglicht,… wir leben ja in einer achso gefährlichen Zeit und nach Maslow kommt die Sicherheit ja direkt nach den Grundbedürfnissen.

    Und was das herabsetzen des “Türkentums” angeht. In Deutschland ist es nicht verboten die “Leitkultur” zu kritisieren.

    Außerdem frag ich mich persönlich, wie das “Soldaten-sind-Mörder”-Urteil in der Türkei ausgesehen hätte :-D Ich mein damit, ob die Person erst Knast, dann erschießen oder gleich erschießen bekommen hätte.

    Also auch wennn die Fomulierungen des Grundgesetzes manchen ähnlich erscheinen, lässt sich das imho nicht mit dem türkischen “Rechtsstaat” vergleichen.

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