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Martin Hiegl en Blog

Ein Volk von Krüppeln

Fast jeder zweite Gemusterte sei letztes Jahr anscheinend untauglich gewesen, berichtet das Handelsblatt und vergisst auch nicht einen der zentralen Gründe für diesen Sachverhalt zu nennen: nur noch T1 und T2 sind tatsächlich noch tauglich bzw. “verwendungsfähig”. Schon 2004 wurde T3 abgeschafft und alles, was nicht unter die ersten zwei viel war entweder gleich T5, oder wenn es nur eine vorübergehende Verhinderung war T4.
Ein weiterer wichtiger ist, dass die Bundeswehr nicht mehr so viele Wehrdienstleistende benötigt. Also wird auch die Zahl der zur Verfügung stehenden bewusst reduziert, so dass weiterhin die Darstellung einer Wehrgerechtigkeit aufrecht erhalten werden kann. Man kann die Musterung als Erstellung einer Statistik betrachten, bei der die Rahmenbedingungen so gewählt werden, dass ein gewolltes Ergebnis herauskommt.
Ich verstehe nicht, dass das Bundesverfassungsgericht sich soviel Zeit mit seiner Entscheidung zur Wehrgerechtigkeit lässt. Es sind doch alle Fakten auf dem Tisch.

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