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Die Kunduz-Affäre

December 15th, 2009 at 18:08 by Martin Hiegl

Es ist unglaublich wie viele Medien immer wieder und immer wieder das Gleiche über die so genannte Kunduz-Affäre berichten können. Neuer Satzbau und gut ist. Ich würde mich freuen, wenn man sich darauf begnügen könnte nur bei tatsächlich neuen Erkenntnissen hier wieder Schlagzeilen zu erzeugen.

Als Bewertung des Angriffs ist inzwischen wohl allgemein anerkannt, dass er nicht angemessen war. Das heißt aber nicht, dass er nicht vom Mandat des Bundestags gedeckt war. Bei der Lektüre des Original-Antrags (Drucksache 15/5996), der nun bereits das dritte Mal(?) verlängert wurde, fällt sofort die wachsweiche Formulierung auf. Dort ist nicht konkret festgehalten, wo die Grenzen des Einsatzes sind und was zum Beispiel die “Aufrechterhaltung der Sicherheit” oder “Sicherung des Arbeitsumfeldes” bedeutet. Nur eines ist explizit ausgeschlossen: die Drogenbekämpfung. Außerdem wird bei der Ermächtigung auf die UN-Resolution verwiesen:

Die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe ist autorisiert, alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt zu ergreifen, um das Mandat gemäß Resolution 1623 (2005) durchzusetzen.

In dieser bzw den darin wieder referenzierten Vorgängerresolutionen 1386 (2001) bzw 1510 (2003) ist festgehalten (Hervorhebungen durch mich):

The Security Council, [...]

  • Determining that the situation in Afghanistan still constitutes a threat to international peace and security,
  • Determined to ensure the full implementation of the mandate of the International Security Assistance Force, in consultation with the Government of the Islamic Republic of Afghanistan,
  • Acting for these reasons under Chapter VII of the Charter of the United Nations,
    1. Authorizes expansion of the mandate of the International Security Assistance Force to allow it, as resources permit, to support the Afghan Transitional Authority and its successors in the maintenance of security in areas of Afghanistan outside of Kabul and its environs, so that the Afghan Authorities as well as the personnel of the United Nations and other international civilian personnel engaged, in particular, in reconstruction and humanitarian efforts, can operate in a secure environment, and to provide security assistance for the performance of other tasks in support of the Bonn Agreement;
    2. Calls upon the International Security Assistance Force to continue to work in close consultation with the Afghan Transitional Authority and its successors and the Special Representative of the Secretary-General as well as with the Operation Enduring Freedom Coalition in the implementation of the force mandate, and to report to the Security Council on the implementation of the measures set out in paragraph 1;
    3. Decides also to extend the authorization of the International Security Assistance Force, as defined in resolution 1386 (2001) and this resolution, for a period of twelve months;
    4. Authorizes the Member States participating in the International Security Assistance Force to take all necessary measures to fulfil its mandate;

Die “all necessary measures” ist von allen Staaten außer Deutschland bisher auch als das präventive Töten von Taliban verstanden worden. Jedenfalls kann man sagen, dass das präventive Töten von Taliban nicht nicht-gedeckt ist von dieser Resolution und damit auch nicht nicht-gedeckt ist vom Bundestags-Mandat. Das heißt aber nicht, dass es auch angemessen war – schließlich ist zwischen notwendig und angemessen auch nochmal ein Unterschied.

Die Frage ist wer über die Mittel und die Notwendigkeit zu entscheiden hat, wenn der Bundestag der Bundeswehr derart freie Hand lässt. Da liegt letztendlich die Verantwortung für den Angriff nicht nur bei Oberst Klein, der den Angriff offensichtlich als notwendig (und vermutlich auch angemessen) beurteilt hat, sondern auch beim Chef der ganzen Veranstaltung: dem Verteidigungsminister. Deshalb ist der Rücktritt Jungs und auch seiner nächsten zwei Stellvertreter angemessen (wenn auch nicht unbedingt notwendig ;-)).

Die aktuellen Angriffe auf Guttenberg auf der anderen Seite haben meines Erachtens vor allem Kampagnencharakter – viel Halbwahrheiten, Konjunktive, ominöse Quellen. Vor allem aus der linken Ecke wird hier mit allen Kanonen und Kanönchen auf den zur Zeit erfolgreichsten Politiker rechts der Mitte geschossen. Sie scheinen Angst vor ihm zu haben. Letztendlich war er zu dieser Zeit nicht im Amt und hat nachdem er umfassend informiert wurde eine falsche frühere Stellungnahme korrigiert. Wer glaubt, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf vollumfängliche Information durch ihn hier hätte, der täuscht sich gewaltig. Tatsächlich gibt es nur das Recht, dass die entsprechenden Gremien unserer gewählten Vertreter entsprechend informiert werden.

Als kleines Schmankerl zum Schluß. Der Untersuchungsbericht zum “Close Air Support KUNDUZ” durch die Feldjäger wurde auf Wikileaks veröffentlicht. Er gibt Aufschluss, dass hier alles andere als sauber und regelkonform gearbeitet wurde – etwas, dass man Oberst Klein hier auf jeden Fall vorwerfen kann. Er entlastet weiter die Politik, indem er von “einer durch die deutliche Veränderung des Ereignisortes verhinderten frühzeitigen und möglichst objektiven Information der militärischen und politischen Entscheidungsträger in DEU, der Medien und der Öffentlichkeit” spricht und hebt hervor, dass es “gegen die ISAF-Kräfte nicht nur keinerlei Vorwürfe von afghanischer Seite gab, sondern die durchgeführte Maßnahme hohen Zuspruch fand”.

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