Das Bundeverfassungsgericht hat heute über den Lissabon-Vertrag entschieden undzum dritten Mal geben Sie der eigenen Entscheidung in Sachen Europa eine Ausgangsklausel. Hier wird in Zukunft wohl von der Solange-III-Entscheidung gesprochen werden:
Solange im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung nicht ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt seinen Mehrheitswillen gleichheitsgerecht politisch wirksam formulieren kann, …
Der Deutschlandfunk hat die Hintergründe zusammengetragen. Aus diesem Artikel auch die beiden anderen Solange-Entscheidungen:
Solange I
Solange der Integrationsprozess der Gemeinschaft nicht so weit fortgeschritten ist, dass das Gemeinschaftsrecht auch einen von einem Parlament beschlossenen [...] Katalog von Grundrechten enthält, der dem Grundrechtskatalog des Grundgesetzes adäquat ist, …
Solange II
Solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleichzuachten ist …
Solange III widerspricht aber auch klar einer Interpretation des Deutschlandfunks
Die Botschaft war klar: Eine Staatsbürgerschaft in diesem Sinne ist die europäische Unionsbürgerschaft nicht und kann sie nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts auch niemals werden.
Offensichtlich kann es nach Meinung des Bundesverfassungsgericht durchaus ein einheitliches europäisches Volk, eine europäische Staatsbürgerschaft geben. Ich freue mich darauf!










{ 1 trackback }
{ 1 comment… read it below or add one }
naja, man darf gespannt sein, wann die Europäer sich als ein Volk fühlen. Da dürften noch einige Jahrzehne vergehen…