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	<title>Comments on: Deutsches Arbeitslosengeld II f&#252;r EU-B&#252;rger</title>
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	<description>Martin Hiegl en Blog</description>
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		<title>By: Jan Sauer</title>
		<link>http://hiegl.net/2006-05/deutsches-arbeitslosengeld-ii-fuer-eu-buerger/comment-page-1/#comment-6680</link>
		<dc:creator>Jan Sauer</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Oct 2009 07:46:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://hiegl.net/archives/426#comment-6680</guid>
		<description>Also ich habe eine Freundin aus Finnland, welche in Deutschland mit mir lebt. Man bekommt in Europa 3 Monate lang Arbeitslosengeld von seinem Heimatland. Nach den drei Monaten reicht es allerdings nicht aus einfach hier zu bleiben. Man brauch eine Freiz&#252;gigkeitsbescheinigung und diese bekommt man ausschliesslich wenn man nachweist, das man &#252;ber gen&#252;gend existensmittel verf&#252;gt (arbeit, stipendium, etc).

Sozialhilfe beantragen kann man so schon mal garnicht. wenn man nicht mindestens ein Jahr hier sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.

Es geht sogar soweit, das man als EU B&#252;rger wieder ausgewiesen wird! Die Aussage, das meine Freundin bei mir lebt, nat&#252;rlich keine sozialhilfe beantragt reicht nicht. Ich als Student mit einem geringen Einkommen bin auch laut beh&#246;rden nicht in der Lage sie mitzuversorgen.

Danke an die Uneinsichtigen Beh&#246;rden! (Das h&#228;ngt &#252;brigens auch wieder vom Ort ab)

sch&#246;nen Gru&#223;

P.S: Ach ja, 10000 Euro aufm Konto sind nicht genug existenzmittel, da man das geld ja sofort ausgeben kann?!?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also ich habe eine Freundin aus Finnland, welche in Deutschland mit mir lebt. Man bekommt in Europa 3 Monate lang Arbeitslosengeld von seinem Heimatland. Nach den drei Monaten reicht es allerdings nicht aus einfach hier zu bleiben. Man brauch eine Freiz&uuml;gigkeitsbescheinigung und diese bekommt man ausschliesslich wenn man nachweist, das man &uuml;ber gen&uuml;gend existensmittel verf&uuml;gt (arbeit, stipendium, etc).</p>
<p>Sozialhilfe beantragen kann man so schon mal garnicht. wenn man nicht mindestens ein Jahr hier sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.</p>
<p>Es geht sogar soweit, das man als EU B&uuml;rger wieder ausgewiesen wird! Die Aussage, das meine Freundin bei mir lebt, nat&uuml;rlich keine sozialhilfe beantragt reicht nicht. Ich als Student mit einem geringen Einkommen bin auch laut beh&ouml;rden nicht in der Lage sie mitzuversorgen.</p>
<p>Danke an die Uneinsichtigen Beh&ouml;rden! (Das h&auml;ngt &uuml;brigens auch wieder vom Ort ab)</p>
<p>sch&ouml;nen Gru&szlig;</p>
<p>P.S: Ach ja, 10000 Euro aufm Konto sind nicht genug existenzmittel, da man das geld ja sofort ausgeben kann?!?</p>
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		<title>By: tom orno</title>
		<link>http://hiegl.net/2006-05/deutsches-arbeitslosengeld-ii-fuer-eu-buerger/comment-page-1/#comment-6476</link>
		<dc:creator>tom orno</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Feb 2009 09:13:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://hiegl.net/archives/426#comment-6476</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Hiegel,

ich bin EU B&#252;rger und lebe seit geraumer Zeit in Deutschland, trotzdem musste ich bis 2008 regelm&#228;&#223;ig bei der Ausl&#228;nderbeh&#246;rde vorstellig werden um eine &quot;Aufenthaltserlaubnis&quot; zu erhalten. Bei diesem Vorgang musste ich nachweisen (Bankausz&#252;ge oder Arbeitsvertrag) dass ich KEINE Sozialleistungen vom deutschen Staat in Anspruch nehme. Nat&#252;rlich wei&#223; ich nicht wie die Sozial&#228;mter/Jobcenter etc. arbeiten, doch dieses Prozedere hat bei mir den Eindruck erweckt als w&#228;re es nicht ganz so einfach sich als EU B&#252;rger Sozialleistungen in Deutschland zu &quot;erschleichen&quot;.

Mit Freundlichen Gr&#252;&#223;en, 
Tom Orno</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Hiegel,</p>
<p>ich bin EU B&uuml;rger und lebe seit geraumer Zeit in Deutschland, trotzdem musste ich bis 2008 regelm&auml;&szlig;ig bei der Ausl&auml;nderbeh&ouml;rde vorstellig werden um eine &#8220;Aufenthaltserlaubnis&#8221; zu erhalten. Bei diesem Vorgang musste ich nachweisen (Bankausz&uuml;ge oder Arbeitsvertrag) dass ich KEINE Sozialleistungen vom deutschen Staat in Anspruch nehme. Nat&uuml;rlich wei&szlig; ich nicht wie die Sozial&auml;mter/Jobcenter etc. arbeiten, doch dieses Prozedere hat bei mir den Eindruck erweckt als w&auml;re es nicht ganz so einfach sich als EU B&uuml;rger Sozialleistungen in Deutschland zu &#8220;erschleichen&#8221;.</p>
<p>Mit Freundlichen Gr&uuml;&szlig;en,<br />
Tom Orno</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>By: hiegl.net - Frankreich bietet Wohnraum f&#252;r alle EU-B&#252;rger</title>
		<link>http://hiegl.net/2006-05/deutsches-arbeitslosengeld-ii-fuer-eu-buerger/comment-page-1/#comment-5724</link>
		<dc:creator>hiegl.net - Frankreich bietet Wohnraum f&#252;r alle EU-B&#252;rger</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Feb 2008 15:34:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://hiegl.net/archives/426#comment-5724</guid>
		<description>[...] Territorium aufh&#228;lt&#8221; ab 2012 dieses Recht habe. Das erinnert mich stark an das Arbeitslosengeld II, denn auch hier trifft zu, dass jeder EU-B&#252;rger sich regul&#228;r in Frankreich aufhalten [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Territorium aufh&#228;lt&#8221; ab 2012 dieses Recht habe. Das erinnert mich stark an das Arbeitslosengeld II, denn auch hier trifft zu, dass jeder EU-B&#252;rger sich regul&#228;r in Frankreich aufhalten [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>By: Martin Hiegl</title>
		<link>http://hiegl.net/2006-05/deutsches-arbeitslosengeld-ii-fuer-eu-buerger/comment-page-1/#comment-2643</link>
		<dc:creator>Martin Hiegl</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Sep 2006 19:03:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://hiegl.net/archives/426#comment-2643</guid>
		<description>Ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber wenn man streng nach dem Gesetz geht, m&#252;sste f&#252;r jemand aus Schweden, die ja auch zum Schengener Abkommen geh&#246;ren und f&#252;r die es schon &lt;b&gt;deshalb&lt;/b&gt; ein Aufenthaltsrecht in Deutschland gibt, dieses &quot;ausgenommen sind&quot; nicht zutreffen.
Wie oben geschrieben, muss sich das Aufenthaltsrecht &lt;b&gt;allein&lt;/b&gt; aus dem Zweck der Arbeitssuche ergeben, und das kann auf einen EU-B&#252;rger nicht zutreffen.
Disclaimer: ich bin weder Anwalt, noch Fachmann ... das ist quasi nur eine Meinung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber wenn man streng nach dem Gesetz geht, m&uuml;sste f&uuml;r jemand aus Schweden, die ja auch zum Schengener Abkommen geh&ouml;ren und f&uuml;r die es schon <b>deshalb</b> ein Aufenthaltsrecht in Deutschland gibt, dieses &#8220;ausgenommen sind&#8221; nicht zutreffen.<br />
Wie oben geschrieben, muss sich das Aufenthaltsrecht <b>allein</b> aus dem Zweck der Arbeitssuche ergeben, und das kann auf einen EU-B&uuml;rger nicht zutreffen.<br />
Disclaimer: ich bin weder Anwalt, noch Fachmann &#8230; das ist quasi nur eine Meinung.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>By: ivy gr&#252;n</title>
		<link>http://hiegl.net/2006-05/deutsches-arbeitslosengeld-ii-fuer-eu-buerger/comment-page-1/#comment-2642</link>
		<dc:creator>ivy gr&#252;n</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Sep 2006 16:58:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://hiegl.net/archives/426#comment-2642</guid>
		<description>sehr geehrter herr hiegl,
wie beweist man in diesem falle, dass sich das aufenthaltsrecht sich aus der arbeitssuche ergibt?
habe beim jobcenter nachgefragt, wie es mit schwedischer Nationalit&#228;t aussieht, und die konnten mir &#252;berhaupt keine auskunft geben. Muss man, bevor  aus schweden nach deutschland zieht, zusehen, dass man praktikum oder so &#228;hnliches hier beginnt, wenn man akademiker aus schweden ist und in deutschland bis zur arbeitssuche alg II beziehenn m&#246;chte?


F&#252;r eine antwort w&#228;re ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en, ivy</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>sehr geehrter herr hiegl,<br />
wie beweist man in diesem falle, dass sich das aufenthaltsrecht sich aus der arbeitssuche ergibt?<br />
habe beim jobcenter nachgefragt, wie es mit schwedischer Nationalit&auml;t aussieht, und die konnten mir &uuml;berhaupt keine auskunft geben. Muss man, bevor  aus schweden nach deutschland zieht, zusehen, dass man praktikum oder so &auml;hnliches hier beginnt, wenn man akademiker aus schweden ist und in deutschland bis zur arbeitssuche alg II beziehenn m&ouml;chte?</p>
<p>F&uuml;r eine antwort w&auml;re ich sehr dankbar.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en, ivy</p>
]]></content:encoded>
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