Deutsches Arbeitslosengeld II für EU-Bürger
Sozialgesetzbuch 2 §7 Aschnitt 1 besagt:
Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
1. das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. erwerbsfähig sind,
3. hilfebedürftig sind und
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
(erwerbsfähige Hilfebedürftige). Ausgenommen sind Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, ihre Familienangehörigen sowie Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Das bedeutet auch jeder EU-Bürger, der seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, kann problemlos Arbeitslosengeld II beantragen. Nun könnte mancher sagen, dass das aber doch Ausländer sind. Mag ja sein, da sich das Aufenthaltsrecht aber nicht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, sondern aus dem Schengener Abkommen, können sie ebenso unter die Berechtigten fallen, wenn die Punkte 1 bis 4 erfüllt sind.
Die Konsequenzen dieser schlampigen Gesetzgebung schreien einem gerade zu ins Gesicht. Es ist ja fast schon eine Aufforderung an alle armen Europäer, welche von ihren Ländern keine so hohe Stütze bekommen können, nach Deutschland zu kommen und sich hier niederzulassen. Arbeit werden sie hier auch keine bekommen, wenn sie kein Deutsch sprechen und nicht qualifiziert sind. Dafür bekommen sie mehr Geld.
sehr geehrter herr hiegl,
wie beweist man in diesem falle, dass sich das aufenthaltsrecht sich aus der arbeitssuche ergibt?
habe beim jobcenter nachgefragt, wie es mit schwedischer Nationalität aussieht, und die konnten mir überhaupt keine auskunft geben. Muss man, bevor aus schweden nach deutschland zieht, zusehen, dass man praktikum oder so ähnliches hier beginnt, wenn man akademiker aus schweden ist und in deutschland bis zur arbeitssuche alg II beziehenn möchte?
Für eine antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen, ivy
Ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber wenn man streng nach dem Gesetz geht, müsste für jemand aus Schweden, die ja auch zum Schengener Abkommen gehören und für die es schon deshalb ein Aufenthaltsrecht in Deutschland gibt, dieses “ausgenommen sind” nicht zutreffen.
Wie oben geschrieben, muss sich das Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergeben, und das kann auf einen EU-Bürger nicht zutreffen.
Disclaimer: ich bin weder Anwalt, noch Fachmann … das ist quasi nur eine Meinung.
[...] Territorium aufhält” ab 2012 dieses Recht habe. Das erinnert mich stark an das Arbeitslosengeld II, denn auch hier trifft zu, dass jeder EU-Bürger sich regulär in Frankreich aufhalten [...]
Sehr geehrter Herr Hiegel,
ich bin EU Bürger und lebe seit geraumer Zeit in Deutschland, trotzdem musste ich bis 2008 regelmäßig bei der Ausländerbehörde vorstellig werden um eine “Aufenthaltserlaubnis” zu erhalten. Bei diesem Vorgang musste ich nachweisen (Bankauszüge oder Arbeitsvertrag) dass ich KEINE Sozialleistungen vom deutschen Staat in Anspruch nehme. Natürlich weiß ich nicht wie die Sozialämter/Jobcenter etc. arbeiten, doch dieses Prozedere hat bei mir den Eindruck erweckt als wäre es nicht ganz so einfach sich als EU Bürger Sozialleistungen in Deutschland zu “erschleichen”.
Mit Freundlichen Grüßen,
Tom Orno
Also ich habe eine Freundin aus Finnland, welche in Deutschland mit mir lebt. Man bekommt in Europa 3 Monate lang Arbeitslosengeld von seinem Heimatland. Nach den drei Monaten reicht es allerdings nicht aus einfach hier zu bleiben. Man brauch eine Freizügigkeitsbescheinigung und diese bekommt man ausschliesslich wenn man nachweist, das man über genügend existensmittel verfügt (arbeit, stipendium, etc).
Sozialhilfe beantragen kann man so schon mal garnicht. wenn man nicht mindestens ein Jahr hier sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.
Es geht sogar soweit, das man als EU Bürger wieder ausgewiesen wird! Die Aussage, das meine Freundin bei mir lebt, natürlich keine sozialhilfe beantragt reicht nicht. Ich als Student mit einem geringen Einkommen bin auch laut behörden nicht in der Lage sie mitzuversorgen.
Danke an die Uneinsichtigen Behörden! (Das hängt übrigens auch wieder vom Ort ab)
schönen Gruß
P.S: Ach ja, 10000 Euro aufm Konto sind nicht genug existenzmittel, da man das geld ja sofort ausgeben kann?!?