Nur mal so zum hier festhalten, nachdem das heute überraschend viele Kommilitonen nicht gewusst haben: die EULA (end user license agreement), welche zum Beispiel Microsoft einem bei der Installation von Windows oder Office zum abnicken vorsetzt ist kein wirksamer Bestandteil des Kaufvertrages beziehungsweise der “Schuldübernahme”, welche ein Softwarekauf darstellt. Das begründet sich ziemlich einfach darin, dass sie beim Zustandekommen des Kaufs nicht vorlag und einsehbar war bzw. ihr dabei nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
Bei der späteren Bestätigung während dem Installationsvorgang äußert man mit dem Klick und dem Häckchen auch keine Willenserklärung in Richtung der Anerkennung der Gültigkeit, sondern nur dahingehend, dass man die Software nutzen will, was ohne Klick nicht möglich ist, jedoch Teil der vorangegangenen Abtretung darstellt.
Ich könnte das Ganze jetzt noch mit Paragraphen füttern etc., doch hier soll es jetzt nur mal um die reine Aufklärung gehen. Nachlesen kann man das zudem bei vielen weiteren Quellen, wie auch der wikipedia.
EULA nicht wirksam
Previous post: Moderation der Kommentare
Next post: Quote of the day









