Deutschland tut sich schon seit Gründung der Bundesrepublik schwer mit der Demokratie. Besonders aufgeweicht wurde die Trennung von Exekutive und Legislative, wie sie eine moderne, gewaltenteilende Demokratie vorsieht. Die meisten Minister und auch der Kanzler sind gleichzeitig Bundestagsabgeordnete und somit Teil beider Gewalten – sie kontrollieren sich sozusagen selbst. Weiter gibt es seit 1967 zusätzliche Bundestagsabgeordnete, welche der Regierung angehören – die parlamentarischen Staatssekretäre. Sie sind den Ministern unterstellt und haben ihn zu unterstützen. Das sind aktuell nicht nur einer pro Ministerium, sondern in Summe 30 Abgeordnete.
All dies dient natürlich der Machterhaltung der Exekutive und so wird es auch schwer sein dies zu ändern, doch ich würde folgende Änderungen in diesem Zusammenhang begrüßen: Trennung von Amt und Mandat – d.h. ein Regierungsmitglied muss für sein Bundestagsmandat ruhen lassen, davon freigestellt werden oder niederlegen. Damit würden die Machtverhältnisse, welche im Moment zu Gunsten der Regierung schief liegen, wieder austariert und das Parlament könnte seiner Kontrollaufgabe auch wirklich nachkommen. Das bedeutet aber auch, dass die Funktion des parlamentarischen Staatsekräters wieder abgeschafft wird. Es gibt wohl kaum ein unnötigeres Amt, welches ausschließlich der Parteiklüngelei dient. Wenn ein Minister Unterstützung brauch, muss er sich ja nicht aus dem Parlament bedienen. Letztendlich sollte ein Regierungsmitglied gar keine Zeit für die zusätzliche Arbeit als Abgeordneter haben und ein Abgeordneter nicht die Zeit für die zusätzliche Arbeit als Regierungsmitglied.
Eine Möglichkeit dies leichter umzusetzen, wäre sicherlich die Direktwahl des Bundeskanzlers. Sie ist nicht notwendig, aber würde erleichtern die so genannte Gewaltenverschränkung durch eine echte Gewaltenteilung auf Bundesebene zu ersetzen.
Der nächste Punkt ist die Zusammensetzung des Bundesrat nicht aus der Exekutive der Bundesländer, sondern aus der Legislativen. Der Bundesrat soll sich also aus Mitgliedern der Landtage konstituieren. Wie sich das genau ausgestaltet, lässt sich diskutieren, aber die eine Gewalt der Landesebene als andere Gewalt auf Bundesebene auftreten zu lassen, ist eigentlich absurd. So wird die gesamte Legislative, die gesamte Gesetzgebung von der Regierung dominiert.
Ein letzter Punkt, welcher unserer unsäglichen Parteiendominanz geschuldet ist, wäre die Trennung von Regierungsgewalt und Parteigewalt. Ein Regierungsmitglied darf nicht Vorsitzende/r einer im Bundestag vertretenen Partei sein. Parteien dienen bei uns erstmal zur einfacheren Wahl der Parlamente. Dadurch, dass ein Regierungsmitglied gleichzeitig Vorsitzender einer Partei im Bundestag ist, hat es einen signifikanten Einfluß auf die Parlamentarier – nicht zuletzt durch die Macht über deren Zukunft als Abgeordneter. Dieser Einfluß zerstört den letzten Rest an Unabhängigkeit des Bundestags uns sorgt für Parteientscheidungen statt Gewissensentscheidungen.
Möglicherweise könnte es sich lohnen den einen oder anderen Punkt hier bei der dritten Gewalt vorzutragen. Letztendlich hat sich die Exekutive aber in eine Machtposition hineingebracht, aus der sie sich auch nur selbst wieder herauslösen kann. Diese Reform unserer Demokratie als Ziel in einem Wahlprogramm wäre für mich ein sehr guter Grund ein Kreuz zu machen.